Biomasse Förderung

Biomasse Förderung der BAFA

Die Biomasse Förderung der BAFA bietet attraktive Zuschüsse bis zu 8.000 Euro pro Vorhaben. Mit einer Biomasseanlage können
Sie mit nachwachsenden Rohstoffen Ihr Haus beheizen und einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten.

Was wird gefördert

Gefördert werden die Errichtung und die Erweiterung von Biomasseanlagen zur thermischen Nutzung.

• Kessel für Hackschnitzel und Biomassepellets
• Pelletöfen mit Wassertasche
• Kombikessel zur Verbrennung von Holzhackschnitzel bzw. Biomassepellets und Scheitholz
• besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
• Nachrüstung einer Einrichtung zur Brennwertnutzung
• Nachrüstung einer Einrichtung zur Staubminderung
• Bereitstellung von Prozesswärme

Holz und Pellets für Biomasse Förderung

Wer ist antragsberechtigt?

• Privatpersonen
• Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände
• gemeinnützige Organisationen
• Unternehmen, Contractoren
• freiberuflich Tätige
• Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau

Welche Förderungen gibt es?

Anlagen im Gebäudebestand

• Basis- und ZusatzförderungErklärungen zum Thema Holz und Sonne
• Innovations- und Zusatzförderung – BrennwertnutzungErklärungen zum Thema Holz und Sonne
• Innovations- und Zusatzförderung – PartikelabscheidungErklärungen zum Thema Holz und Sonne
• Innovationsförderung – Bereitstellung ProzesswärmeErklärungen zum Thema Holz und Sonne

Anlagen im Neubau

• Innovations- und Zusatzförderung – Brennwertnutzung
• Innovations- und Zusatzförderung – Partikelabscheidung
• Innovationsförderung – Bereitstellung Prozesswärme

Wie erfolgt die Antragstellung?

Privatpersonen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Organisationen müssen den Förderantrag innerhalb
von neun Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage beim BAFA einreichen. Entscheidend ist, dass der Antragseingang innerhalb dieser Frist erfolgt.

Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

Antrag auf Basisförderung

• Antrag
• Fachunternehmererklärung
• Kopie der vollständigen, auf die antragstellende Person ausgestellte, Rechnung
• Kopie der Bescheinigung über das Ergebnis der Überprüfung, Messung und Benutzung für eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe nach Erster Verordnung
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Biomasseanlage

Antrag auf Innovationsförderung

Errichtung einer Biomasseanlage:

• Antrag
• Fachunternehmererklärung
• Kopie der vollständigen, auf die antragstellende Person ausgestellte, Rechnung
• Kopie der Mitteilung des Schornsteinfegers über den Einbau und die Funktionsfähigkeit der Sekundärmaßnahmen
• Kopie der Bescheinigung über das Ergebnis der Überprüfung, Messung und Benutzung für eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe nach Erster Verordnung
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Biomasseanlage

Nachrüstung einer Biomasseanlage:

• Antrag
• Fachunternehmererklärung
• Kopie der vollständigen, auf die antragstellende Person ausgestellte, Rechnung
• Kopie der Mitteilung des Schornsteinfegers über den Einbau und die Funktionsfähigkeit der Sekundärmaßnahmen
• Kopie des Nachweises über die Biomasseanlage (z.B. Rechnung)

Freiberuflich Tätige, Betriebe, Unternehmen und Genossenschaften müssen den Förderantrag vor Vorhabensbeginn beim BAFA einreichen. Als Vorhabensbeginn gilt
der Abschluss eine Lieferungs- oder Leistungsvertrages.

Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

Antrag auf Basisförderung

• Antrag
• Fachunternehmererklärung
• Kopie der vollständigen, auf die antragstellende Person ausgestellte, Rechnung
• Kopie der Bescheinigung über das Ergebnis der Überprüfung, Messung und Benutzung für eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe nach Erster Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Biomasseanlage

Antrag auf Innovationsförderung

Errichtung einer Biomasseanlage:

• Antrag
• Fachunternehmererklärung
• Kopie der vollständigen, auf die antragstellende Person ausgestellte, Rechnung
• Kopie der Mitteilung des Schornsteinfegers über den Einbau und die Funktionsfähigkeit der Sekundärmaßnahmen
• Kopie der Bescheinigung über das Ergebnis der Überprüfung, Messung und Benutzung für eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe nach Erster Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Biomasseanlage

Nachrüstung einer Biomasseanlage:

• Antrag
• Fachunternehmererklärung
• Kopie der vollständigen, auf die antragstellende Person ausgestellte, Rechnung
• Kopie der Mitteilung des Schornsteinfegers über den Einbau und die Funktionsfähigkeit der Sekundärmaßnahmen
• Kopie des Nachweises über die Biomasseanlage (z.B. Rechnung)

Übersicht Biomasse Förderung Biomasseanlagen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen finden Sie direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Biomasse Förderung – Holzheizung – Pelletheizung

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